Sprechfunkzeugnis
Sprechfunkzeugnis in Esslingen, Kirchheim, Plochingen, Wernau und im Raum Stuttgart
In der Seeschifffahrt gibt es verschiedene Sprechfunkzeugnisse. Bei den Sportbootfahrern ist das meist verbreitete Sprechfunkzeugnis für den Seefunk UKW das SRC (short range certificate). Daneben findet man noch das UBI (UKW - Binnenfunk).
Das Prüfungsverfahren wird momentan für beide Zeugnisse umgestellt. Die Einführungstermine für die neuen Prüfungsverfahren wurden schon mehrmals verschoben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Inkraftsetzung festgelegt auf den 01. Oktober 2011. (Stand: 17. Februar 2011)
Im Wesentlichen ändert sich der schriftliche Fragenkatalog für das Sprechfunkzeugnis SRC und das Sprechfunkzeugnis UBI. Es fallen ca. 70 bis 80 Fragen weg, die Prüfung selbst findet in Zukunft im multiple-choice Verfahren statt.
Wenn Sie am Meer mit einem Schiff (Segelboot oder Motorboot) unterwegs sind und sich darauf ein Sprechfunkgerät befindet, benötigen Sie als Schiffsführer das Sprechfunkzeugnis SRC. Das Gleiche gilt für die Binnenbereiche, hier benötigen Sie als Schiffsführer das Sprechfunkzeugnis UBI, außen vor ist hier der Bodensee.
Das Sprechfunkzeugnis SRC, sowie das Sprechfunkzeugnis UBI können Sie in unserer Yachtschule erwerben. Dafür bieten wir immer wieder neue Termine an. Bei dem Sprechfunkzeugnis SRC werden wenige Grundvoraussetzungen in der englischen Sprache vorausgesetzt. Bei dem Sprechfunkzeugnis UBI sind keine Grundvoraussetzungen der englischen Sprache erforderlich.
Nahezu alle Charterboote sind mit einem Sprechfunkgerät ausgerüstet. Hier besteht Ausrüstungspflicht. Ohne das Sprechfunkzeugnis, neben dem Sportbootführerschein, darf der Vercharterer Ihnen eigentlich kein Boot ausleihen. Schwarze Schaafe gibt es leider überall, deswegen hat die Politik beschlossen dies unter Strafe zu stellen d. h. in Zukunft wird nicht nur der Schiffsführer zur Rechenschaft gezogen, sondern auch der Vercharterer.
Im privaten Bereich sind die Schiffe noch von der Ausrüstungspflicht befreit, solange die Schiffsgröße 12 m nicht übersteigt. Gekaufte Sprechfunkzeugnisse, vor allem die aus Kroatien, werden nirgendwo anerkannt, geschweige denn in ein deutsches Sprechfunkzeugnis umgeschrieben.
Mehr Infos zu Sprechfunkzeugnis:
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