Sportbootführerschein See

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Der Sportbootführerschein See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden,[1] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist mit einem Sportbootführerschein See vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW. Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es beim Sportbootführerschein See keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der keinen Sportbootführerschein See zu haben braucht. Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht voraus. Voraussetzungen und Erwerb:

Allgemein
Lebensalter: mindestens 16 Jahre
Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/Allgemeiner Gesundheitszustand)
Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis "O"
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Prüfungen

Theorie Sportbootführerschein See – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde, Fahrzeugführung und Umweltschutz (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
Praxis Sportbootführerschein See – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde

Die theoretische Prüfung des Sportbootführerschein See ist in einen theoretischen Fragenteil und einen Kartenteil gegliedert, in welchem man navigatorische Grundkenntnisse im Umgang mit einer Seekarte nachweisen muss. Bei beiden Prüfungsteilen sind die Fragen samt Musterantworten vorab bekannt und im Handel erhältlich. In der Prüfung des Sportbootführerschein See werden 30 Fragen und eine Kartenaufgabe gestellt, die innerhalb von 75 Minuten ohne Hilfsmittel zu bearbeiten sind. Die Antworten werden, wenn sie komplett richtig sind, mit 2 Punkten, wenn sie nur teilweise richtig sind, mit einem Punkt bewertet. In der Kartenaufgabe können 6 Punkte erreicht werden. Es sind also 66 zu erreichende Punkte möglich. Wenn man mehr als 55 Punkte erreicht hat, kann man von der mündlichen Prüfung befreit werden, was auch meist getan wird im Sportbootführerschein See. Wenn man weniger als 55, aber mehr als 43 Punkte erreicht hat, ist eine mündliche Prüfung erforderlich. Wenn man 43 oder weniger Punkte erreicht, hat man die Prüfung nicht bestanden. Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung Grundkenntnisse im Umgang mit einem Motorboot sowie einige Knoten geprüft. Obwohl es sich um den amtlichen Schein für Seeschifffahrtsstraßen handelt, ist es beim Sportbootführerschein See nicht erforderlich, die praktische Prüfung auf einer Seeschifffahrtstraße (also auf Nord- oder Ostsee) abzulegen, da die regionalen DSV-/DMYV-Prüfungsausschüsse auch auf Binnengewässern Prüfungsmöglichkeiten für den Sportbootführerschein See anbieten.

Der Sportbootführerschein See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation (ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften für das sichere Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen). Die im Sportbootführerschein See verlangten Kenntnisse in Navigation und Schifffahrtsrecht, welche für das Befahren von Küsten- und Hochseerevieren erforderlich sind, sind weitaus umfangreicher als bei dem Sportbootführerschein See. Obwohl man zum Beispiel mit diesem Schein die Erlaubnis erhält, in Gezeitenrevieren zu fahren, wird die Gezeitenkunde nicht geprüft. Da zur Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen kein amtlicher Schein vorgeschrieben ist, wird während der Sportbootführerschein See -Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt. Auch das Thema Seemannschaft wird beim Sportbootführerschein See nur sehr kurz angeschnitten.

Aus gesetzlicher Sicht ist der Sportbootführerschein See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt. Er reicht offiziell auch aus, um beispielsweise eine Yacht im Wattenmeer zu führen, obwohl Gezeitenkenntnisse bei der Prüfung kaum abgefragt werden. Aus zivilrechtlicher Sicht muss der Schiffsführer nach einem Unfall allerdings nachweisen, dass er die erforderliche Qualifikation (Sportbootführerschein See) für das entsprechende Fahrtgebiet besitzt, beispielsweise durch Seemeilennachweise oder freiwillige zusätzliche Kenntnisnachweise. Ist dies nicht der Fall, kann ihm dies von einem Seeamt oder einer Versicherung als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Der Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten kann auch in privatwirtschaftlichen Ausbildungseinrichtungen erworben werden, wobei es große Unterschiede in Umfang und Qualität dieser Ausbildungseinrichtungen gibt.

Die Ausweisvordrucke des Sportbootführerschein See trugen bis etwa zum Ausstellungsjahr 1989 nur die Bezeichnung "Sportbootführerschein".


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